Förderung 2026 für Energieberatung, Heizung und Sanierung

Stand: 18.10.2026

Welche Zuschüsse es für Energieberatung, Heizungstausch, Gebäudehülle sowie Fachplanung und Baubegleitung gibt, im Überblick. Die Werte dienen der Orientierung; ob und wie viel Förderung für Ihr Vorhaben möglich ist, prüfen wir im Einzelfall.

BAFA Energieberatung Wohngebäude
50 %des förderfähigen Beratungshonorars können bei einer förderfähigen Energieberatung bezuschusst werden – innerhalb der jeweiligen Höchstbeträge und bei erfüllten Voraussetzungen.
max. 650 €Ein- und Zweifamilienhäuser
max. 850 €Wohngebäude ab drei Wohneinheiten
Förderung verständlich

Förderrahmen für typische Maßnahmen.

Die Werte dienen als Orientierung. Welche Förderung tatsächlich passt, prüfen wir für Ihr konkretes Vorhaben.

50 %BAFA

Energieberatung / iSFP

50 % des förderfähigen Beratungshonorars; maximal 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. 850 € ab drei Wohneinheiten. Für die Vorstellung des iSFP in einer Wohnungseigentümergemeinschaft kommen bis zu 250 € hinzu.

15 % + BonusBAFA · BEG EM

Gebäudehülle & bestimmte Anlagentechnik

15 % Grundförderung. Der 5 %-iSFP-Bonus setzt seit 21.07.2026 mindestens 30.000 € förderfähige Kosten (brutto) je Antrag voraus und gilt nur für Kosten oberhalb der Höchstkosten ohne iSFP.

15 % + BonusBAFA · BEG EM

Heizungsoptimierung

Heizungsoptimierung kann grundsätzlich mit 15 % gefördert werden. Ein zusätzlicher iSFP-Bonus ist nur bei erfüllten Voraussetzungen und erreichtem Mindestinvestitionsvolumen möglich.

30–80 %KfW 458

Klimafreundlicher Heizungstausch

Seit 21.07.2026 beträgt die Grundförderung weiterhin 30 %. Abhängig von Selbstnutzung, Einkommen und weiteren Voraussetzungen können Boni hinzukommen; insgesamt sind aktuell bis zu 80 % möglich.

50 %BEG EM

Fachplanung & Baubegleitung

Bei geeigneten BAFA-Einzelmaßnahmen werden förderfähige Kosten für Fachplanung und Baubegleitung mit 50 % bezuschusst. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sind bis zu 5.000 € förderfähig, also maximal 2.500 € Zuschuss; bei Mehrfamilienhäusern gelten andere Grenzen. Bei der KfW-Heizungsförderung (458) können diese Kosten ebenfalls berücksichtigungsfähig sein.

Förderung je Leistung im Überblick

  • iSFP, 1–2 Wohneinheiten50 %, maximal 650 €
  • iSFP, ab 3 Wohneinheiten50 %, maximal 850 €
  • iSFP-Vorstellung in einer WEGzusätzlich bis zu 250 €
  • Fachplanung und Baubegleitung (BEG EM)50 % der förderfähigen Kosten innerhalb der Höchstgrenzen
  • Heizlast und hydraulische Berechnungje nach Maßnahme und Zuordnung im Förderprogramm mitförderfähig
  • Verbrauchs- oder Bedarfsausweis alleinregulär kein eigener Zuschuss
  • Energetische Kaufberatung alleinregulär kein eigener Bundeszuschuss

iSFP-Bonus seit 21.07.2026: mindestens das jeweilige förderfähige Mindestinvestitionsvolumen, beim Einfamilienhaus mindestens 30.000 €. Der Bonus von 5 % gilt nur für den darüber hinausgehenden förderfähigen Betrag.

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Reihenfolge zuerst klären.

Bei der Heizungsförderung ist vor Antragstellung ein Vertrag mit Förderbedingung erforderlich. Antrag, Beauftragung und Maßnahmenbeginn müssen daher aufeinander abgestimmt sein.

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Details zu Anforderungen, Boni und Nachweisen klären wir vor der Beauftragung. Geförderte Energieberatungen und viele BEG-Leistungen setzen einen Eintrag in der Energieeffizienz-Expertenliste voraus; eine reine Ausstellungsberechtigung für Energieausweise genügt dafür nicht. Eine Förderung kann nicht garantiert werden.

Stand Oktober 2026, BEG-Bedingungen seit 21.07.2026. Maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen von BAFA und KfW.

Häufige Fragen zur Förderung

Was kostet eine Energieberatung mit iSFP in Berlin?

Für ein Ein- oder Zweifamilienhaus beginnt die Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) bei 1.690 € inkl. MwSt., für Mehrfamilienhäuser mit 3–5 Wohneinheiten bei 2.200–3.700 €. Bei einer förderfähigen Beratung bezuschusst das BAFA 50 % des förderfähigen Honorars, höchstens 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. 850 € ab drei Wohneinheiten. Beim Einfamilienhaus zum Startpreis bleiben so rechnerisch 1.040 € Eigenanteil, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Vor-Ort-Begehung, Bilanzierung, iSFP, Abschlussgespräch und die Abwicklung der BAFA-Förderung sind im Startpreis enthalten.

Wie viel Förderung gibt es 2026 für eine Wärmepumpe?

Beim klimafreundlichen Heizungstausch fördert die KfW (Programm 458) seit dem 21.07.2026 weiterhin mit 30 % Grundförderung. Abhängig von Selbstnutzung, Einkommen und weiteren Voraussetzungen kommen Boni hinzu, insgesamt sind aktuell bis zu 80 % möglich. Vor dem Antrag ist ein Vertrag mit Förderbedingung nötig, deshalb Antrag, Beauftragung und Maßnahmenbeginn vorher abstimmen. Eine erste Einschätzung gibt der kostenlose Förder-Erst-Check.

Ist die BAFA-Förderung garantiert?

Nein. Wir können Förderfähigkeit und Anforderungen prüfen und Sie im vereinbarten Umfang unterstützen. Die endgültige Bewilligung und Auszahlung liegt bei der zuständigen Förderstelle und setzt die Einhaltung der jeweils aktuellen Bedingungen voraus.

Brauche ich für die Förderung einen Energieeffizienz-Experten?

Für eine geförderte Energieberatung mit iSFP und viele Leistungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ja: Die Fachperson muss in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes eingetragen sein. Eine reine Ausstellungsberechtigung für Energieausweise genügt dafür nicht. AMP Energy Consult arbeitet als Energieeffizienz-Experte für Wohngebäude.