Sanierung planen: Reihenfolge, Förderung, Steuerbonus und Fristen

Stand: 21.10.2026

Dämmen, Fenster tauschen, Heizung erneuern, Photovoltaik aufs Dach: Wer sein Haus modernisiert, muss viele Entscheidungen treffen. Dieser Ratgeber zeigt, in welcher Reihenfolge Maßnahmen sinnvoll sind, welche Förderwege es gibt, wann der Steuerbonus die Alternative ist und welche Fristen Sie unbedingt einhalten müssen.

Die richtige Reihenfolge

Viele teure Fehler entstehen, weil Maßnahmen einzeln und ohne Plan umgesetzt werden: Eine neue Heizung wird für ein ungedämmtes Haus ausgelegt und ist nach der Dachdämmung zu groß, oder neue Fenster werden eingebaut, ohne an Lüftung und Wärmebrücken zu denken. Bewährt hat sich diese Reihenfolge:

  1. Bestandsaufnahme und Fahrplan

    Der iSFP zeigt den energetischen Zustand, sinnvolle Maßnahmenpakete und ihre Reihenfolge. Er ist außerdem Voraussetzung für den iSFP-Bonus bei späteren Einzelmaßnahmen.

  2. Gebäudehülle verbessern

    Dach bzw. oberste Geschossdecke, Fenster, Fassade und Kellerdecke senken den Wärmebedarf dauerhaft. Was sich wirtschaftlich lohnt, hängt vom Bauteil und seinem Zustand ab.

  3. Heizung passend auslegen

    Erst wenn feststeht, welcher Dämmzustand angestrebt wird, lässt sich die Heizlast raumweise berechnen und der neue Wärmeerzeuger richtig dimensionieren.

  4. Optimieren und ergänzen

    Hydraulischer Abgleich, angepasste Heizkurve und gegebenenfalls Photovoltaik oder Solarthermie holen das Beste aus dem System heraus.

Nicht immer geht alles nacheinander: Ist die alte Heizung defekt, muss schnell entschieden werden. Dann hilft eine Heizlastberechnung, die den geplanten späteren Dämmzustand bereits berücksichtigt.

Maßnahmen im Überblick

Was die einzelnen Bausteine bringen und wie sie gefördert werden, auf einen Blick. Die Fördersätze sind Orientierungswerte; ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, prüfen wir für das konkrete Gebäude.

Gebäudehülle

15 %+ 5 % iSFP-Bonus

Dach & oberste Geschossdecke

Oft die wirtschaftlichste Dämmung: Hier geht viel Wärme verloren.

BEG EM · BAFA
15 %+ 5 % iSFP-Bonus

Fassade & Kellerdecke

Fassade lohnt sich, wenn ohnehin Putzarbeiten anstehen. Kellerdecke ist meist günstig.

BEG EM · BAFAWärmebrücken beachten
15 %+ 5 % iSFP-Bonus

Fenster & Außentüren

Mehr Wärmeschutz und Behaglichkeit. Die dichtere Hülle braucht ein Lüftungskonzept.

BEG EM · BAFALüftung mitdenken

Heizung & Anlagentechnik

30 %–80 %je nach Boni

Heizung & Wärmepumpe

Technik seit dem GModG frei wählbar. Grundlage: Heizlast und hydraulischer Abgleich.

KfW 458Vertrag mit Förderbedingung
15 %Grundförderung

Heizungsoptimierung

Hydraulischer Abgleich, Pumpe und Thermostatventile: viel Wirkung, wenig Aufwand.

BEG EM · BAFA
15 %+ 5 % iSFP-Bonus

Lüftung

Sichert den Luftaustausch im gut gedämmten Haus, auf Wunsch mit Wärmerückgewinnung.

BEG EM · Anlagentechnik

Energie erzeugen & komplett sanieren

kein BEG-Zuschussfür Photovoltaik

Photovoltaik & Solarthermie

Solarstrom passt gut zur Wärmepumpe. Solarthermie zählt zur Heizungsförderung.

andere Programme im Einzelfall
Kredit+ Tilgungszuschuss

Effizienzhaus

Viele Maßnahmen auf einmal: Das Haus erreicht ein Effizienzhaus-Niveau.

KfW 261 · BEG WGmit Energieeffizienz-Experte

Alle Fördersätze

Höchstbeträge, Boni und Voraussetzungen von BAFA und KfW im Überblick.

Förderung 2026 →

Welcher Förderweg passt?

VorhabenFörderwegWas Sie brauchen
Energieberatung mit iSFPBAFA Energieberatung für Wohngebäude, 50 % des Honorars, max. 650 € (1–2 WE) bzw. 850 € (ab 3 WE)Energieberater aus der Energieeffizienz-Expertenliste; der Antrag läuft über die Beratung
Einzelne Maßnahmen an Hülle und AnlagentechnikBAFA, BEG Einzelmaßnahmen, 15 % + ggf. iSFP-BonusTechnische Projektbeschreibung (TPB) vor dem Antrag, Nachweis nach Abschluss (TPN)
HeizungstauschKfW 458, 30 % Grundförderung, mit Boni bis 80 %Vertrag mit Förderbedingung vor dem Antrag, Bestätigung zum Antrag (BzA) und nach Durchführung (BnD)
Fachplanung und BaubegleitungBEG EM, 50 % der förderfähigen Kosten, bei EFH/ZFH bis 2.500 € ZuschussGehört zu einer geförderten Einzelmaßnahme
Sanierung zum EffizienzhausKfW, BEG Wohngebäude (Kredit 261 mit Tilgungszuschuss)Energieeffizienz-Experte für Planung, Bestätigung zum Antrag und Baubegleitung
Ergänzende FinanzierungKfW-Ergänzungskredit zu einer bewilligten Einzelmaßnahme (Programme 358/359)Zusage zur Einzelmaßnahme; Konditionen bei der KfW bzw. Ihrer Bank

Neubau: Für den Neubau gibt es eigene KfW-Programme, etwa „Klimafreundlicher Neubau“ (297/298). Unsere Leistungen richten sich an bestehende Wohngebäude. Programmnummern und Konditionen können sich ändern; maßgeblich sind die aktuellen Merkblätter von BAFA und KfW. Alle Fördersätze und Voraussetzungen: Förderung 2026.

Steuerbonus statt Zuschuss

Wer sein selbst genutztes Wohneigentum saniert, kann statt eines Zuschusses die Steuerermäßigung nach § 35c EStG nutzen. Nach der uns bekannten Fassung gilt:

20 %der Kosten, verteilt auf drei Jahre (7 %, 7 %, 6 %)
40.000 €Steuerermäßigung höchstens je Objekt
> 10 Jahremuss das selbst bewohnte Gebäude alt sein
50 %der Kosten für den Energieberater sind berücksichtigungsfähig
✓

Nötig: Fachbetrieb, Bescheinigung nach amtlichem Muster, Rechnung und Zahlung aufs Konto des Betriebs.

!

Nicht kombinierbar: Für dieselbe Maßnahme gibt es entweder Steuerbonus oder BAFA-/KfW-Förderung. Vor der Beauftragung vergleichen.

Bitte beachten: Wir beraten nicht steuerlich. Welche Variante für Sie günstiger ist, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung; wir liefern die technische Einordnung und die Vergleichszahlen.

Fristen und Ablauf beim Förderantrag

Die häufigste Ursache für verlorene Förderung ist die falsche Reihenfolge. So läuft ein typischer Förderfall ab:

  1. Beraten & planenBeratung, Heizlast und Fachplanung dürfen vor dem Antrag starten.
  2. Vertrag mit FörderbedingungHandwerkerverträge nur mit Förderbedingung; bei der KfW-Heizungsförderung Pflicht.
  3. Antrag stellenBei BAFA oder KfW mit TPB bzw. BzA, vor Beginn der Arbeiten.
  4. Zusage, dann umsetzenArbeiten im Bewilligungszeitraum abschließen.
  5. Nachweise einreichenRechnungen und TPN bzw. BnD fristgerecht, dann Auszahlung.

Wichtig: Wer Arbeiten beginnt oder einen Vertrag ohne Förderbedingung unterschreibt, bevor der Antrag gestellt ist, riskiert die gesamte Förderung. Fragen Sie im Zweifel vor der Unterschrift nach.

Pflichten für Eigentümer

So unterstützen wir Sie

Vereinfachte Zusammenfassung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Richtlinien und Merkblätter von BAFA und KfW sowie die geltenden Gesetze. Förder- und Steuerfragen prüfen wir bzw. Ihre Steuerberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen zur Sanierung

Wann darf ich mit einer geförderten Maßnahme beginnen?

Erst nachdem der Förderantrag gestellt ist. Beratung, Heizlastberechnung und Fachplanung dürfen vorher stattfinden, Liefer- und Leistungsverträge mit Handwerksbetrieben sollten aber nur mit Förderbedingung geschlossen werden; bei der KfW-Heizungsförderung ist ein solcher Vertrag vor dem Antrag sogar Voraussetzung. Nach der Zusage muss die Maßnahme innerhalb des im Bescheid genannten Zeitraums umgesetzt und nachgewiesen werden. Den Ablauf zeigt unser Ratgeber Sanierung planen.

Kann ich statt der Förderung den Steuerbonus nutzen?

Bei selbst genutztem Wohneigentum ist statt eines BAFA- oder KfW-Zuschusses eine Steuerermäßigung nach § 35c EStG möglich, für dieselbe Maßnahme aber nicht beides. Was im Einzelfall günstiger ist, hängt von Kosten, Fördersatz und Ihrer Steuersituation ab. Wir liefern die technische Einordnung und den Fördervergleich; die steuerliche Beurteilung übernimmt Ihre Steuerberatung.

Welche Sanierungsmaßnahme sollte zuerst kommen?

In der Regel zuerst die Bestandsaufnahme mit Sanierungsfahrplan, dann die Gebäudehülle und danach die Heizung, weil eine gedämmte Hülle die benötigte Heizleistung senkt. Ist die Heizung defekt, kann die Heizlastberechnung den geplanten späteren Dämmzustand bereits berücksichtigen. Welche Reihenfolge für Ihr Haus wirtschaftlich ist, zeigt der individuelle Sanierungsfahrplan.